AK_30er_Zone
Gemeinde
Informationen
Einrichtung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 kmh Teilbereich Hauptstraße ( K8 ).
Einrichtung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 kmh Teilbereich K8 vor dem Ortsschild.
Am 31. Januar 2025 war es endlich so weit: Auf dem Straßenabschnitt der Hauptstraße (K8) zwischen dem Dorfeingang und dem Dorfgemeinschaftshaus wurde die von den Anwohnern lang ersehnte Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 durch entsprechende Beschilderung umgesetzt. Möglich wurde dies durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung im Oktober 2024, nachdem frühere Versuche gescheitert waren.
Doch Schilder allein genügen nicht – jetzt ist es an den Verkehrsteilnehmern, die neue Regelung konsequent einzuhalten. Schließlich dient diese Maßnahme der Sicherheit von Anwohnern, Fußgängern, Radfahrern und insbesondere unseren spielenden Kindern. Zudem trägt sie erheblich zur Lärmminderung bei.
Weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in diesem Bereich sind bereits im Rahmen der geplanten Sanierung der Hauptstraße (K8) von den zuständigen Stellen fest eingeplant. Die Umsetzung der Sanierung hängt jedoch derzeit noch vom Ergebnis der Gespräche zwischen den Anwohnern und dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) ab.
Bereits Ende 2024 wurde auf einem etwa 250 Meter langen Teilstück der Kreisstraße 8 vor dem Ortsschild die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h reduziert.